FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.09.1999
II 537/98
Fundstellen:
EFG 2000, 271

Kindergeld/-freibetrag: Kinder ohne Ausbildungsplatz

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.09.1999 - Aktenzeichen II 537/98

DRsp Nr. 2001/3245

Kindergeld/-freibetrag: Kinder ohne Ausbildungsplatz

Ein Anspruch auf Kindergeld/-freibetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c EStG besteht nicht, wenn das Kind aufgrund einer anderen (ggf. geringfügigen) Beschäftigung den Beginn seiner Ausbildung verschiebt.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten nunmehr nur noch über den Kindergeldanspruch der Klägerin (Klägerin) für ihre Tochter A. für die Zeit vom November 1997 bis Juni 1998.

Am 03. Dezember 1997 beantragte die Klägerin beim Beklagten (Bekl.) die Weiterzahlung des Kindergeldes für ihre am ... Oktober 1977 geborene Tochter A. ab November 1997. A. hatte sich nach Beendigung der Schule um einen Studienplatz an der Universität in B. im Studiengang ... beworben. Nachdem A. zunächst einen Ablehnungsbescheid erhalten hatte, wies ihr die Universität in einem Schreiben vom 02. Oktober 1997 einen Studienplatz im Nachrückverfahren für das Wintersemester 1997/98 zu. Voraussetzung sei allerdings eine persönliche Anwesenheit am 09. oder 10. Oktober 1997. Bei Nichteinhaltung der Termine werde der

Studienplatz an einen anderen Bewerber vergeben.