Mögen die freiwilligen Jahre auch hinsichtlich Dauer, Entgelt, Tätigkeit, Sinn und Zweck weitgehend gleich ausgestaltet sein, so ist ein die Andersbehandlung des freiwilligen Jahres im Unternehmen rechtfertigender Umstand darin zu sehen, dass es sich hierbei vorerst noch um einen Modellversuch handelt, der noch nicht zum Erlass eines entsprechenden Fördergesetzes geführt hat. Demgegenüber sind das freiwillige soziale oder ökologische Jahr über dieses Versuchsstadium schon längst hinaus.
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