FG München - Beschluss vom 15.05.2007
9 K 331/07
Normen:
AO (1977) § 8 ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 63 Abs. 3 S. 3 ;

Kindergeld für ein im Ausland zur Schule gehendes Kind

FG München, Beschluss vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 9 K 331/07

DRsp Nr. 2007/11037

Kindergeld für ein im Ausland zur Schule gehendes Kind

Wird ein Kind von im Inland lebenden Eltern im Alter von 7 Jahren um Zweck des Schulbesuchs ins Ausland verbracht, wo es von seiner Großmutter versorgt wird, so behält es seinen inländischen Wohnsitz auch dann nicht bei, wenn es die Sommer- und Winterferien bei den Eltern im Inland verbringt. Ein Kindergeldanspruch besteht nicht mehr.

Normenkette:

AO (1977) § 8 ; EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 63 Abs. 3 S. 3 ;

Tatbestand:

I.