Kindergeld für ein in Berufsausbildung befindliches Kind; Besuch der Berufsschule als Berufsausbildung
FG München, Urteil vom 15.10.2003 - Aktenzeichen 9 K 4184/02
DRsp Nr. 2003/14890
Kindergeld für ein in Berufsausbildung befindliches Kind; Besuch der Berufsschule als Berufsausbildung
Ein Kind, das an einem Tag in der Woche die Berufsschule zum Zweck der Erfüllung der Berufsschulpflicht besucht, sich aber in keinem Berufsausbildungsverhältnis befindet und auch keine ausbildungsfördernde Aktivitäten neben dem Besuch der Berufsschule entfaltet, befindet sich nicht in Berufsausbildung.
Streitig ist, ob sich die Tochter V ab Juni 2001 in Berufsausbildung befand und damit gemäß §§ 62 Abs. 1, 63 Abs. 1Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2aEStG für sie ein Kindergeldanspruch besteht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.