FG Hessen - Urteil vom 15.05.2014
3 K 1574/12
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a;

Kindergeld für ein Kind, das sich im Selbstunterricht auf das Abitur vorbereitet

FG Hessen, Urteil vom 15.05.2014 - Aktenzeichen 3 K 1574/12

DRsp Nr. 2014/14267

Kindergeld für ein Kind, das sich im Selbstunterricht auf das Abitur vorbereitet

In Berufsausbildung befindet sich ein Kind, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbstständig auf seine Prüfungen vor, ist anhand der Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob die Gesamtkonzeption und die tatsächlichen Durchführung der Ausbildung den Anforderungen eines ernsthaften Selbststudiums genügen. Zweifel an dem Nachweis der Ernsthaftigkeit der Vorbereitungsarbeiten gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zulasten des Kindergeldberechtigten.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a;

Tatbestand:

Streitgegenstand ist der Anspruch des Klägers auf Kindergeld für seinen Sohn M (geboren am ...1989). Dabei geht es um die Frage, ob der Kindergeldanspruch für einen bestimmten Zeitraum deshalb entfallen ist, weil die Bemühungen, die M im Rahmen eines auf Selbstunterricht aufbauenden Lehrgangs erbracht hat, nicht die Merkmale einer Ausbildung erfüllen sollen. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: