FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.03.2007
2 K 1980/06
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Kindergeld für ein volljähriges Pflegekind

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.03.2007 - Aktenzeichen 2 K 1980/06

DRsp Nr. 2007/12952

Kindergeld für ein volljähriges Pflegekind

Eine Tante hat ausnahmsweise Anspruch auf Kindergeld wegen Aufnahme eines Pflegekindes, wenn sie ihren gerade volljährig gewordenen Neffen, der nachgewiesen aufgrund eines Tourette-Syndroms auf dem Entwicklungsstand eines deutlich jüngeren Kindes steht, in ihrem Haushalt aufnimmt.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin für ihren volljährigen Neffen Kindergeld zusteht.

Die Klägerin (geborene M.) bewohnte zusammen mit ihrer am 18. Mai 1985 geborenen Tochter N. eine Wohnung. Am 20. April 2006 nahm die Klägerin den am 26. Mai 1987 geborenen S. M. in ihrem Haushalt auf. Es handelt sich um einen Sohn ihres Bruders.

Gemäß Bescheid vom 13. Februar 2006 erhielt S. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zum 31. Juli 2006 in Höhe von monatlich 224,25 EUR. Adressiert war dieser Bescheid an seinen damaligen Aufenthaltsort beim Bruder seiner Mutter in F.