BFH - Urteil vom 19.04.2007
III R 85/03
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1855
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 20.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 382/01

Kindergeld für Kind des Ehegatten nur bei zivilrechtlich wirksamer Ehe

BFH, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen III R 85/03

DRsp Nr. 2007/14717

Kindergeld für Kind des Ehegatten nur bei zivilrechtlich wirksamer Ehe

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist iranischer Staatsbürger und lebt als sonstiger politisch Verfolgter i.S. von § 3 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) in Deutschland. 1994 schloss er in einer islamischen Moschee in X nach islamischem Recht mit Frau K in deren Abwesenheit unter Zeugen die Ehe (sog. Handschuhehe).

K, die über eine Aufenthaltsbefugnis gemäß § 30 des Ausländergesetzes 1990 (AuslG) verfügte, hat eine im Februar 1987 geborene Tochter Z aus erster Ehe. Z lebte seit Juli 1998 bei ihrer Mutter und dem Kläger sowie den beiden in Deutschland geborenen Halbgeschwistern in einem gemeinsamen Haushalt.

Am 31. März 1998 stellte der Kläger einen Antrag auf Kindergeld für Z sowie für seine beiden leiblichen Kinder. In dem Antragsvordruck war in der Zeile "Familienstand" das Kästchen "verheiratet" angekreuzt. Daraufhin gewährte die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) ab Januar 1998 für alle drei Kinder Kindergeld, das für den Zeitraum Februar bis Mai 1998 an das Sozialamt erstattet wurde.