Streitig ist die Zahlung von Kindergeld ab September 2005.
Der Kläger hat u.a. die Tochter D, geboren am 19. November 1982. D hat vom 1. September 2000 bis 31. August 2001 in der Verbandsgemeinde R als Vorpraktikantin im Kindergarten in M gearbeitet. Am 1. September 2001 hat sie sich arbeitslos gemeldet. Vom 24. Juni 2003 bis 23. Juni 2005 hat sie an einer Ausbildung zur IT-Systemkaufmann/-frau teilgenommen. Hierbei erfolgte die Unterkunft in einem Internat. Anschließend hat sie bis zum 12. August 2005 eine Umschulung besucht.
Seit Oktober 1999 ist D an Multipler Sklerose -MS- erkrankt. Sie hat seit dem 15. März 2001 einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 100 und den Merkmalen G und aG.
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