BFH - Beschluss vom 25.07.2007
III S 10/07 (PKH)
Normen:
FGO § 142; ZPO § 114; EStG § 62 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2266

Kindergeld; geduldeter Ausländer

BFH, Beschluss vom 25.07.2007 - Aktenzeichen III S 10/07 (PKH)

DRsp Nr. 2007/17559

Kindergeld; geduldeter Ausländer

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Ausländer, die sich im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung im Inland aufhalten, auch nach der in allen noch offenen Fällen anwendbaren Neuregelung des § 62 Abs. 2 EStG keinen Anspruch auf Kindergeld haben. Daran ist festzuhalten.

Normenkette:

FGO § 142; ZPO § 114; EStG § 62 Abs. 2;

Gründe:

I. Die Antragstellerin, Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Rechtsvertreters für die Durchführung ihres unter dem Az. III R 13/07 beim Senat anhängigen Revisionsverfahrens.

Die Klägerin ist Staatsangehörige der Republik Sierra Leone. Sie reiste am 29. März 1994 von Sierra Leone in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) ein. Ihr Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte wurde rechtskräftig abgelehnt. Die Abschiebungsandrohung ist seit dem 6. Januar 2002 vollziehbar. Die Klägerin hat drei Kinder. Ihr Sohn A wurde 1991 in Sierra Leone geboren, ihre Tochter und ihr Sohn B 1996 bzw. 2002 in der Bundesrepublik. Der Ehemann der Klägerin, der zusammen mit ihr einreiste, hält sich seitdem ebenfalls ununterbrochen in der Bundesrepublik auf. Auch sein Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter wurde rechtskräftig abgelehnt.