FG Niedersachsen - Urteil vom 27.08.2007
16 K 359/06
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 225

Kindergeld; Kindergeldtatbestand; Auslandsaufenthalt - Kein Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes

FG Niedersachsen, Urteil vom 27.08.2007 - Aktenzeichen 16 K 359/06

DRsp Nr. 2007/23700

Kindergeld; Kindergeldtatbestand; Auslandsaufenthalt - Kein Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt des Kindes

1. Für ein Kind, das nach dem Abitur als freiwilliger Helfer an einer Schule in Neuseeland tätig ist und dort Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld erhält, besteht kein Anspruch auf Kindergeld, sofern der Aufenthalt keine theoretisch-systematische Sprachausbildung beinhaltet. 2. In einem derartigen Fall liegt kein Kindergeldtatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vor, weil sich das Kind weder in Berufsausbildung befindet noch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob der Klägerin für den Zeitraum eines Auslandsaufenthalts ihrer Tochter in Neuseeland Kindergeld zusteht.

Die Klägerin ist Mutter der am 29. November 1986 geborenen Tochter F. In der Zeit bis Juli 2006 wurde der Klägerin Kindergeld für F gewährt.

Die Tochter F schloss ihre Schulausbildung im Juli 2006 mit dem Abitur ab.