Streitig ist die Frage, ob der Klägerin für den Zeitraum eines Auslandsaufenthalts ihrer Tochter in Neuseeland Kindergeld zusteht.
Die Klägerin ist Mutter der am 29. November 1986 geborenen Tochter F. In der Zeit bis Juli 2006 wurde der Klägerin Kindergeld für F gewährt.
Die Tochter F schloss ihre Schulausbildung im Juli 2006 mit dem Abitur ab.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|