FG Hessen - Urteil vom 23.04.2008
3 K 1342/06
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 ; EStG § 68 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 70 Abs. 4 ;

Kindergeld; Nachweispflicht; Beweislast; Berechtigter; Tatsächliche Verhältnisse; Änderungsbescheid - Nachweispflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zum Bezug von Kindergeld

FG Hessen, Urteil vom 23.04.2008 - Aktenzeichen 3 K 1342/06

DRsp Nr. 2008/16316

Kindergeld; Nachweispflicht; Beweislast; Berechtigter; Tatsächliche Verhältnisse; Änderungsbescheid - Nachweispflicht bei Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zum Bezug von Kindergeld

Der Kindergeldberechtigte ist nachweispflichtig, wenn sich die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nachträglich so geändert haben, dass der Jahrespauschbetrag für den Bezug von Kindergeld über- bzw. unterschritten wird.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 ; EStG § 68 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 70 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Bescheid, durch den die Festsetzung von Kindergeld bestandskräftig abgelehnt worden ist, geändert werden kann mit der Begründung, die dem Bescheid zu Grunde liegende Rechtsauffassung habe sich nachträglich geändert. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde: