Streitig ist, ob die Familienkasse zu Recht Kindergeld für die Kinder A und B zurückgefordert hat.
Der Kläger und seine getrennt lebende Ehefrau, die Beigeladene, sind Eltern der ... und ... geborenen Kinder A und B. Seit ... leben die Eheleute getrennt. Die Kinder leben seitdem im Haushalt der Mutter. Der Kläger bezog das Kindergeld.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|