FG München - Urteil vom 13.03.2014
5 K 3450/12
Normen:
EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 3; AO § 8; AO § 9;

Kindergeld Studium im Ausland Wohnsitz im Inland

FG München, Urteil vom 13.03.2014 - Aktenzeichen 5 K 3450/12

DRsp Nr. 2014/11721

Kindergeld Studium im Ausland Wohnsitz im Inland

1. Die Feststellungslast zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland als tatbestandliche Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch liegt beim Kindergeldberechtigten. 2. Umstände dafür, dass den Inlandsaufenthalten seit Beginn des Studiums nicht nur Besuchscharakter zukam, hat der Kläger trotz Aufforderung des Gerichts weder vorgetragen noch Nachweise dafür vorgelegt. Insoweit kann dahinstehen, ob die Wohnung des Klägers überhaupt Räumlichkeiten aufweist, die noch für die Unterbringung von zwei erwachsenen Töchtern objektiv als ausreichend zu werten sind.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 3; AO § 8; AO § 9;

Gründe

I.

Der verheiratete Kläger stammt aus der Türkei, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und hat drei Töchter, A., geb. 23. August 1987, E., geb. am 10. März 1992, und K., geb. 7. Februar 1994.

Der Kläger mietete zusammen mit seiner Ehefrau am 16. Dezember 2010 eine 65,39 qm große Dreizimmerwohnung in München.

Im September 2011 immatrikulierte sich E. für ein Theologiestudium mit dem Schwerpunkt Internationale Theologie an der Universität in Istanbul. E. besitzt ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft.