Kindergeld: Türkische Staatsangehörige mit längerem Türkeiaufenthalt
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.10.2013 - Aktenzeichen 1 K 196/11
DRsp Nr. 2014/9065
Kindergeld: Türkische Staatsangehörige mit längerem Türkeiaufenthalt
Türkische Staatsangehörige, die seit mindestens sechs Monaten in der Bundesrepublik wohnen, haben unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 1EStG wie deutsche Staatsangehörige einen Anspruch auf Kindergeld.Auch wenn sie nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer sind, gelten für sie die Einschränkungen des § 62 Abs. 2EStG nicht.Zum Anspruch türkischer Staatsangehöriger, die unter der Regelung des vorläufigen Europäischen Abkommens (VEA) fallen, auf Kindergeld, wenn diese zwar keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, aber seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz im Inland.