FG Niedersachsen - Urteil vom 25.09.2001
15 K 214/99 Ki
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 8 ;

Kindergeld; Verzicht; Ausbildungsvergütung - Verzicht auf Ausbildungsvergütung ist kindergeldrechtlich unbeachtlich

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.09.2001 - Aktenzeichen 15 K 214/99 Ki

DRsp Nr. 2002/1149

Kindergeld; Verzicht; Ausbildungsvergütung - Verzicht auf Ausbildungsvergütung ist kindergeldrechtlich unbeachtlich

1. Die Vereinbarung der Herabsetzung der monatlichen Ausbildungsvergütung ist unter kindergeldrechtlichen Aspekten unbeachtlich. 2. Insoweit handelt es sich um einen unwirksamen Verzicht i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 8 EStG.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 8 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin für ihre Tochter X für den Zeitraum Januar bis August 1999 Kindergeld zu bewilligen ist.