FG Niedersachsen - Urteil vom 25.07.2012
9 K 325/11
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; AO § 8; AO§ 9;

Kindergeld: Wohnsitz bei längerem Aufenthalt/Schulbesuch im Ausland

FG Niedersachsen, Urteil vom 25.07.2012 - Aktenzeichen 9 K 325/11

DRsp Nr. 2014/68

Kindergeld: Wohnsitz bei längerem Aufenthalt/Schulbesuch im Ausland

Zum Begriff des Wohnsitzes i. S. des § 8 AO. Ein Umstand, der auf die Beibehaltung/Benutzung einer Wohnung schließen lässt, ist die voraussichtliche Nutzungsdauer. Bei von vornherein auf mehr als 1 Jahr angelegten Auslandsaufenthalten reichen kurzzeitige Besuche und sonstige kurzfristige Aufenthalte zur Urlaubs-, Berufs- oder familiären Zwecken, die nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleichkommen, nicht für die Annahme aus, der Inlandswohnsitz werde aufrechterhalten. Halten sich Kinder mit ihren Eltern längerfristig im außereuropäischen Ausland auf und finden Aufenthalte in Deutschland nur in den Schulferien statt, so haben diese Aufenthalte nur Besuchscharakter. Auch von einem gewöhnlichen Aufenthalt kann dann nicht ausgegangen werden.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; AO § 8; AO§ 9;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Beklagte die Kindergeldfestsetzung für die Kinder des Klägers A (geboren 1997) und B (geboren 1994) ab Januar 2011 zu Recht aufgehoben hat.