FG Hamburg - Urteil vom 20.06.2007
1 V 81/07
Normen:
EStG § 62 ; EStG § 63 ; AO § 8 ;

Kindergeld: Wohnsitz der Kinder in Deutschland bei mehrjähriger

FG Hamburg, Urteil vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 1 V 81/07

DRsp Nr. 2007/15536

Kindergeld: Wohnsitz der Kinder in Deutschland bei mehrjähriger

1. Für ein Kind, das für mehrere Jahre im Ausland einer Ausbildung nachgeht, verlangt die Rechtsprechung für einen inländischen Aufenthalt grundsätzlich besuchsweise Aufenthalte in allen unterrichtsfreien Zeiten, also in den Schulferien, mindestens aber für drei Monate pro Kalenderjahr. 2. Kinder, die in 10 Monaten nicht einmal nach Deutschland gekommen sind, haben keinen Inlandswohnsitz mehr. 3. Es genügt für eine positive Prognose bezüglich des Wohnsitzes nicht, wenn in einem Jahr lediglich ein zweimonatiger Aufenthalt in Deutschland geplant ist.

Normenkette:

EStG § 62 ; EStG § 63 ; AO § 8 ;

Tatbestand:

I.

Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung des Kindergeldaufhebungsbescheides vom 14.08.2006 und die daraus resultierende Nachzahlung des Kindergeldes ab September 2006. Materiell rechtlich geht es um die Frage, ob dem Antragsteller auch ab September 2006 Kindergeld für seine in Ghana lebenden Kinder zusteht.