FG Hessen - Urteil vom 20.02.2018
3 K 572/15
Normen:
EStG § 62; EStG § 63; AO § 8;

Kindergeld; Wohnsitz; keine Schulpflicht; Begleitung der Mutter ins Ausland

FG Hessen, Urteil vom 20.02.2018 - Aktenzeichen 3 K 572/15

DRsp Nr. 2018/4022

Kindergeld; Wohnsitz; keine Schulpflicht; Begleitung der Mutter ins Ausland

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 08.10.2013 in Gestalt der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 18.02.2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der erstattungsfähigen Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 62; EStG § 63; AO § 8;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheids. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Klägerin ist die Mutter der am 01.04.2008 geborenen K. Für diese erhielt sie von der Familienkasse in der Vergangenheit laufend Kindergeld. Im Streitzeitraum unterhielt die Klägerin zusammen mit ihrem Ehemann, bei dem es sich um den Vater Ks handelt, eine Wohnung in Stadt A. Diese wurde auch von K bewohnt. Der Ehemann der Klägerin ging im maßgeblichen Zeitraum in der Bundesrepublik einer Beschäftigung nach.