FG Düsseldorf - Beschluss vom 02.10.2001
9 K 3073/98 Kg
Normen:
EStG § 64 Abs. 1 ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1 ;

Kindergeld; Zahlungsberechtiger; Einheitliche Entscheidung; Beiladung - Notwendige Beiladung des vormalig berechtigten Elternteils bei rückwirkender Festsetzung des Kindergeldes zugunsten des anderen Elternteils

FG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2001 - Aktenzeichen 9 K 3073/98 Kg

DRsp Nr. 2002/13576

Kindergeld; Zahlungsberechtiger; Einheitliche Entscheidung; Beiladung - Notwendige Beiladung des vormalig berechtigten Elternteils bei rückwirkender Festsetzung des Kindergeldes zugunsten des anderen Elternteils

Begehrt ein Elternteil nach zivilgerichtlicher Änderung der Berechtigtenbestimmung die rückwirkende Festsetzung von Kindergeld zu seinen Gunsten, so muss der vormalige Berechtigte wegen des hiermit verbundenen unmittelbar gestaltenden Eingriffs in seine Rechtssphäre notwendig zum Verfahren beigeladen werden.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 1 ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1 ;

Tatbestand: