Der Bescheid vom 29.08.2013 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 2.10.2013 wird in der Weise abgeändert, dass die Beklagte verpflichtet wird, der Klägerin für ihre Tochter M Kindergeld für Februar 2013 zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|