I. Die Klägerin wendet sich im finanzgerichtlichen Verfahren dagegen, dass die Beklagte und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) das Kindergeld für ihren Sohn C aufgrund einer Abzweigung ab Januar 2006 an die Beigeladene und Beschwerdeführerin, die Stadt A (Beigeladene), auszahlt. C ist aufgrund einer Behinderung seit dem 1. Dezember 2005 in einer Einrichtung der ... untergebracht. Die Beigeladene bewilligte C mit Bescheid vom 1. Dezember 2005 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
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