I.
Streitig ist, ob eine Abzweigungsverfügung rechtmäßig ist, nach der Kindergeld an einen Sozialleistungsträger auszuzahlen ist.
Der Kläger (Kl.) ist der Vater des am xx.yy.1982 geborenen Sohnes G. G. befand sich im Jahr 2001 in Schulausbildung. Bis einschließlich April 2001 erhielt der Kl. das Kindergeld für ihn ausbezahlt. Daneben ist noch die jüngere Tochter W., geboren xx.yy.1991, als Kind zu berücksichtigen.
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