FG Hessen - Urteil vom 28.04.2008
2 K 814/08
Normen:
EStG § 64 Abs. 2;

Kindergeldanspruch auf nicht ausgezahltes Kindergeld bei Änderung der Berechtigtenbestimmung

FG Hessen, Urteil vom 28.04.2008 - Aktenzeichen 2 K 814/08

DRsp Nr. 2011/14733

Kindergeldanspruch auf nicht ausgezahltes Kindergeld bei Änderung der Berechtigtenbestimmung

Eine nachträgliche Berechtigtenbestimmung für den Kindergeldbezug bezieht sich auch auf zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahltes Kindergeld für den Monat der Auflösung des gemeinsamen Haushaltes.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 2;

Tatbestand:

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin Kindergeld für die beiden Kinder … und … für den Monat Mai 2006.

Unstreitig lebt die Klägerin seit dem 08.05.2006 von ihrem Ehemann getrennt. Dieser hatte an diesem Tag den bis dahin gemeinsamen Familienhaushalt verlassen. Die Klägerin hat seitdem die Kinder allein in ihrem Haushalt aufgenommen und bezieht seit Juni 2006 für diese Kindergeld. Dieser Sachverhalt wurde der Familienkasse erstmals mit Schreiben der Bevollmächtigten der Klägerin vom 12.05.2006 bekanntgegeben.

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens stellte sich heraus, dass das streitige Kindergeld für Mai 2006 nicht an den Ehemann der Klägerin ausgezahlt worden war. Dies wurde im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens mittels Überweisung des streitigen Betrages auf das Girokonto des Ehemannes der Klägerin im Dezember 2007 nachgeholt.

Die Klägerin beantragt sinngemäß,

die Beklagte unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides

vom 18. Januar 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung