FG München - Urteil vom 26.03.2008
10 K 1187/07
Normen:
EStG § 64 Abs. 1 ; EStG § 64 Abs. 2 S. 1 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3 ; AO § 8 ; AO § 9 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1463

Kindergeldanspruch bei dauerhafter Entführung des Kindes durch den anderen Elternteil

FG München, Urteil vom 26.03.2008 - Aktenzeichen 10 K 1187/07

DRsp Nr. 2008/11707

Kindergeldanspruch bei dauerhafter Entführung des Kindes durch den anderen Elternteil

1. Wurde dem Kindesvater für das bei der Mutter lebende gemeinsame Kind das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich zugesprochen, hat er seine Arbeits- und Wohnsituation zur Ermöglichung einer Haushaltsaufnahme des Kindes umgestellt und wurde das Kind daraufhin von der Kindesmutter an einen bis heute unbekannten Ort im Ausland entführt, so steht dem Kindesvater Kindergeld für eine Übergangszeit von 6 Monaten nach der Enführung zu, wenn er sich in dieser Zeit ernsthaft um eine Rückführung des Kindes in seinen Haushalt bemüht hat.