I.
Der im September 1985 geborene Sohn des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) wurde seit dem 1. August 2004 zum Groß- und Außenhandelskaufmann ausgebildet. Nachdem er im Mai 2007 die Abschlussprüfung nicht bestanden und das Ausbildungsverhältnis zum 20. Juni 2007 geendet hatte, meldete er sich bei der Berufsschule als Gastschüler an, bereitete sich im Eigenstudium vor und bestand im Januar 2008 die Wiederholungsprüfung.
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