BFH - Urteil vom 02.04.2009
III R 85/08
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; Berufsausbildungsgesetz § 21 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 29.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1073/08

Kindergeldanspruch bei Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung zu einer Berufsausbildung i.F.e. Selbststudiums nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses mit dem Lehrbetrieb; Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern eines sich unabhängig von vorgeschriebenen Ausbildungsgängen in Ausbildung befindendlichen Kindes mit Unterhaltsanspruch

BFH, Urteil vom 02.04.2009 - Aktenzeichen III R 85/08

DRsp Nr. 2009/16640

Kindergeldanspruch bei Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung zu einer Berufsausbildung i.F.e. Selbststudiums nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses mit dem Lehrbetrieb; Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern eines sich unabhängig von vorgeschriebenen Ausbildungsgängen in Ausbildung befindendlichen Kindes mit Unterhaltsanspruch

1. Die ernsthafte und nachhaltige Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann zur Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis mit dem Lehrbetrieb nach der nicht bestandenen Abschlussprüfung endet und das Kind keine Berufsschule besucht. 2.Nimmt das Kind an der erstmaligen Wiederholungsprüfung teil und besteht diese, ist in der Regel zu unterstellen, dass sich das Kind ernsthaft und nachhaltig auf diese Prüfung vorbereitet hat.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 2; Berufsausbildungsgesetz § 21 Abs. 3;

Gründe:

I.

Der im September 1985 geborene Sohn des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) wurde seit dem 1. August 2004 zum Groß- und Außenhandelskaufmann ausgebildet. Nachdem er im Mai 2007 die Abschlussprüfung nicht bestanden und das Ausbildungsverhältnis zum 20. Juni 2007 geendet hatte, meldete er sich bei der Berufsschule als Gastschüler an, bereitete sich im Eigenstudium vor und bestand im Januar 2008 die Wiederholungsprüfung.