Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 3. Dezember 2014
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I. Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum September 2011 bis Juli 2012.
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