FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.05.1999
4 K 85/98
Normen:
AO (1977) § 8 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3 ; EStG § 64 Abs. 2 ;

Kindergeldanspruch der sorgeberechtigten Mutter bei zwischenzeitlicher illegaler Kindesentführung durch den Kindesvater ins Ausland; Kindergeld

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.05.1999 - Aktenzeichen 4 K 85/98

DRsp Nr. 2002/12017

Kindergeldanspruch der sorgeberechtigten Mutter bei zwischenzeitlicher illegaler Kindesentführung durch den Kindesvater ins Ausland; Kindergeld

Die zwei minderjährigen, vom Vater illegal ins Nicht-EU-Ausland entführten Kinder haben weiterhin ihren Wohnsitz bei der sorgeberechtigten Mutter im Inland, wenn diese auch während der über zwei Jahre dauernden Entführung ständig telefonisch Kontakt mit den Kindern hält, diese mehrmals besucht, sich ständig trotz anfangs nur geringer Erfolgsaussichten auf verschiedenen Ebenen um eine Rückkehr bemüht und im Inland zwar in eine neue Wohnung umzieht, aber auch dort genügend Wohnraum für die Kinder vorhanden ist.

Normenkette:

AO (1977) § 8 ; EStG § 63 Abs. 1 S. 3 ; EStG § 64 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin (Klin) war bis zur Scheidung der Ehe im März 1996 mit ... verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, die am ... 1991 geborene Tochter ..., die am ... 1992 geborene Tochter ... und der am ... 1994 geborene Sohn ... Mitte des Jahres 1995 kam es zwischen der Klin und ... zu einem Zerwürfnis, das dazu führte, daß ... im September 1995 die Kinder ... und ... gewaltsam ... entführte.