I.
Zu entscheiden ist, ob der Kläger für die Monate Mai 2010 bis Oktober 2010 einen Anspruch auf Kindergeld für seine in Ungarn lebende Tochter hat.
Der Kläger lebt in Deutschland und ist seit dem 01.09.1992 als Arbeitnehmer bei der Fa. X beschäftigt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|