Unter Aufhebung des Bescheides vom 19.10.2010 und der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2011 wird die Beklagte verpflichtet, ab Mai 2010 Kindergeld in Höhe von 184 EUR pro Monat festzusetzen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Frage, ob der Kläger Anspruch auf deutsches Kindergeld hat.
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