EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 63 Abs. 1; EStG § 64 Abs. 2 S. 1; VO Nr. 883/2004 Art. 1 Buchst. i) Nr. 1 Buchst. i); VO Nr. 883/2004 Art. 2; VO Nr. 883/2004 Art. 67; VO Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 08.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 291/11
Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Vaters für sein in Polen bei der von ihm geschiedenen Mutter lebendes Kind
BFH, Urteil vom 28.04.2016 - Aktenzeichen III R 4/12
DRsp Nr. 2016/14775
Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbständig tätigen Vaters für sein in Polen bei der von ihm geschiedenen Mutter lebendes Kind
NV: Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften polnischen Staatsangehörigen für sein in Polen im Haushalt des geschiedenen Elternteils lebenden Kindes kann nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. April 2016 III R 68/13).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.