Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Februar 2013
Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist im Revisionsverfahren noch der Kindergeldanspruch von Mai 2010 bis Januar 2012 (Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung vom 3. Januar 2012).
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