1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Kläger im Streitzeitraum April bis Dezember 2008 Anspruch auf Kindergeld für die Kinder M, geboren am 18. September 1986, D, geboren am 21. Juli 1998, und J, geboren am 20. Oktober 2000, in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) und dem Kindergeld hat, das die Ehefrau des Klägers für die Kinder in der Slowakischen Republik bezogen hat (Differenzkindergeld).
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