FG Münster - Urteil vom 10.05.2006
1 K 6891/03 Kg
Normen:
EStG § 62 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1598

Kindergeldanspruch eines slowenischen Arbeitnehmers

FG Münster, Urteil vom 10.05.2006 - Aktenzeichen 1 K 6891/03 Kg

DRsp Nr. 2006/20874

Kindergeldanspruch eines slowenischen Arbeitnehmers

1. Ein slowenischer Arbeitnehmer, der seit 20 Jahren ununterbrochen in Deutschland arbeitet und im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung ist, hat auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn er aufgrund der zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen Deutschland und der Republik Slowenien auf Antrag auf Dauer den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes über die soziale Sicherheit unterworfen bleibt. 2. Für die Versagung des Kindergeldanspruchs nach § 62 Abs. 2 Satz 2 EStG ist nicht die Einbindung in ein anderes Sozialsystem entscheidend, sondern die für den Regelfall der Entsendung charakteristische vorübergehende Dauer.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Festsetzung von Kindergeld zutreffend abgelehnt worden ist.