FG Saarland - Urteil vom 13.06.2012
2 K 1289/10
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; EStG § 63 Abs. 1 S. 2;

Kindergeldanspruch für ausbildungswilliges volljähriges Kind auch durch Bemühungen der Eltern um eine Lehrstelle

FG Saarland, Urteil vom 13.06.2012 - Aktenzeichen 2 K 1289/10

DRsp Nr. 2012/15897

Kindergeldanspruch für ausbildungswilliges volljähriges Kind auch durch Bemühungen der Eltern um eine Lehrstelle

Die Berücksichtigung eines volljährigen ausbildungswilligen Kindes gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 c EStG erfordert, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat; ein Kindergeldanspruch kann sich insoweit nicht nur durch Bemühungen des Kindes selbst, sondern auch durch Bemühungen der Eltern ergeben, indem sich die Eltern in die Suche des Kindes um einen Ausbildungsplatz einschalten und z. B. bei potenziellen Ausbildungsbetrieben um eine Lehrstelle für das Kind nachfragen.

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für ihren Sohn M Kindergeld für Oktober 2006 bis Juli 2007 und April 2008 zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen nach § 136 Abs. 1 FGO die Klägerin zu 10/21 und die Beklagte zu 11/21.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c; EStG § 63 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin Kindergeld für ihren Sohn M (* XX.XX.1987) für die noch streitbefangenen Zeiträume zusteht.