Dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) war ab Januar 1996 für seine im Jahre 1971 geborene Tochter (im Folgenden: die Beigeladene) Kindergeld bewilligt worden. Im September 1996 nahm die Beigeladene ein Studium an einer Fachhochschule auf. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Beklagter) zahlte das Kindergeld weiter.
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