FG Sachsen - Urteil vom 23.11.2006
5 K 901/03 (Kg)
Normen:
EStG § 64 Abs. 2 S. 1 § 64 Abs. 3 S. 1, 2 ;

Kindergeldberechtigung bei fast zweijähriger Unterbringung des minderjährigen Kindes in einem Kinderheim

FG Sachsen, Urteil vom 23.11.2006 - Aktenzeichen 5 K 901/03 (Kg)

DRsp Nr. 2007/12956

Kindergeldberechtigung bei fast zweijähriger Unterbringung des minderjährigen Kindes in einem Kinderheim

1. Dauert die Unterbringung der zuvor im Haushalt der Mutter lebenden minderjährigen Tochter in einem Kinderheim insgesamt fast zwei Jahre, hat die Tochter im kindergeldrechtlich umstrittenen Zeitraum der ersten sechs Monate der Heimunterbringung ihre Mutter zu Hause lediglich an zwei Weihnachtsfeiertagen besucht und gab es davon abgesehen in der übrigen Zeit keine Kontake zwischen Mutter und Tochter und damit auch keine Versorgung, Betreuung und Erziehung durch die Mutter, so war die Tochter in diesen sechs Monaten nicht im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in den Haushalt der Mutter aufgenommen. 2. In diesem Fall ist der Vater des Kindes vorrangig kindergeldanspruchsberechtigt, wenn er zwar ebenfalls keinen Kontakt zu der Tochter hatte, aber mehr Unterhalt als die Mutter des Kindes gezahlt hat.

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 2 S. 1 § 64 Abs. 3 S. 1, 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten um Kindergeld für B, geb. 17.9.1986, ab September 2002.