NATOTrStatZABk Art. 13 Abs. 1 Satz 1; NATOTrStat Art. III Abs. 1; EStG § 1 Abs. 1 und 3; EStG § 62 Abs. 2; AufenthG § 7; AufenthG § 101 Abs. 1 und 2; AuslG 1990 § 15; AO § 2 Abs. 1; AO § 8;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 09.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2299/10
Kindergeldberechtigung dem NATO-Truppenstatut unterliegender Ausländer
BFH, Urteil vom 08.08.2013 - Aktenzeichen III R 22/12
DRsp Nr. 2013/22862
Kindergeldberechtigung dem NATO-Truppenstatut unterliegender Ausländer
Verliert ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer einen zum Bezug von Kindergeld berechtigenden Aufenthaltstitel, weil sich sein Aufenthaltsstatus aufgrund seiner Eheschließung mit einer Angehörigen des zivilen Gefolges der NATO-Truppen nunmehr nach dem NATO-Truppenstatut richtet, so ist er dennoch aufgrund einer analogen Anwendung des § 62 Abs. 2EStG kindergeldberechtigt.
Normenkette:
NATOTrStatZABk Art. 13 Abs. 1 Satz 1; NATOTrStat Art. III Abs. 1; EStG § 1 Abs. 1 und 3; EStG § 62 Abs. 2; AufenthG § 7; AufenthG § 101 Abs. 1 und 2; AuslG 1990 § 15; AO § 2 Abs. 1; AO § 8;
Gründe
I.
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