BFH - Urteil vom 19.02.2013
XI R 9/12
Normen:
EStG § 62 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 26.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 10438/08

Kindergeldberechtigung der Beschäftigten ausländischer Botschaften in Deutschland

BFH, Urteil vom 19.02.2013 - Aktenzeichen XI R 9/12

DRsp Nr. 2013/8291

Kindergeldberechtigung der Beschäftigten ausländischer Botschaften in Deutschland

NV: Ausländische Staatsangehörige, die nach dem 31. März 1999 und vor dem 1. Februar 2010 eine Tätigkeit als Mitglied des Personals einer Botschaft aufgenommen haben und nicht im Besitz einer ausländerrechtlichen Aufenthaltserlaubnis sind, haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie einen vom Auswärtigen Amt ausgestellten "Protokollausweis für Ortskräfte" besitzen und hinsichtlich der Sozialversicherungs- sowie der Einkommensteuerpflicht als in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig behandelt worden sind.

Angehörige ausländischer Botschaften sind in Deutschland kindergeldberechtigt, wenn sie über einen sog. Protokollausweis verfügen und sich damit berechtigt in Deutschland aufhalten (Anschluss an BFHE 218, 356).

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2;

Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Kindergeld für die Zeit vom 1. November 2003 bis 31. Oktober 2008 für die in den Jahren 1994, 1999 und 2001 geborenen Kinder.