Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 26. Februar 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Mutter ihres im Februar 1995 geborenen Sohnes (S), für den sie Kindergeld bezog. S, der Mitglied der "Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage" (K) ist, hatte seine Ausbildung zum Kinderpfleger im Juli 2013 abgeschlossen. Er wurde von K zum Missionar berufen.
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