FG Nürnberg - Urteil vom 24.03.2022
7 K 1005/21
Normen:
EStG § 62 Abs. 2; AufenthG § 2 Abs. 1; GG Art. 116 Abs. 1;

Kindergeldberechtigung eines im zivilen Gefolge der US-Streitkräfte nach dem NATO-Truppenstatut im Inland beschäftigten amerikanischen Staatsangehörigen nach dem Ableben seines deutschen Ehegatten

FG Nürnberg, Urteil vom 24.03.2022 - Aktenzeichen 7 K 1005/21

DRsp Nr. 2022/6070

Kindergeldberechtigung eines im zivilen Gefolge der US-Streitkräfte nach dem NATO-Truppenstatut im Inland beschäftigten amerikanischen Staatsangehörigen nach dem Ableben seines deutschen Ehegatten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2; AufenthG § 2 Abs. 1; GG Art. 116 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Kindergeldberechtigung eines im zivilen Gefolge der US-Streitkräfte nach dem NATO-Truppenstatut im Inland beschäftigten amerikanischen Staatsangehörigen nach dem Ableben seines deutschen Ehegatten.

Der Kläger ist amerikanischer Staatsangehöriger und hält sich seit 1995 im zivilen Gefolge der US-Streitkräfte nach dem NATO-Truppenstatut im Inland auf. Er war in B und ab Mai 2021 in C eingesetzt. In der Zeit von XX.07.1996 bis XX.10.2020 war er mit der deutschen Staatsangehörigen D verheiratet. Aus der Ehe ging der gemeinsame Sohn E hervor; dieser besitzt sowohl die deutsche als auch die amerikanische Staatsangehörigkeit. Der Sohn nahm nach Ablegung des Abiturs zum Sommersemester 2019 ein Studium an der Universität auf, welches er voraussichtlich Ende 2023 beenden wird.

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