Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. August 2018 10 K 3767/17 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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