Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 13. April 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Mutter des im Jahr 1993 geborenen Sohnes S.
S absolvierte von 2009 bis zum 6. Juni 2012 eine Ausbildung zum Kaufmann für Einzelhandel.
Von Oktober 2012 bis September 2013 nahm er mit Erfolg an dem Junioren-Aufstiegsprogramm des X–e.V. teil.
S war danach als stellvertretender Marktleiter bei E tätig. In einem Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag (Fortbildungsvertrag) über die Teilnahme am Programm "Führungskraft Handel" zwischen E und S unter Beteiligung des X–e.V. vom 15. September 2015 vereinbarten die Beteiligten mit Wirkung zum 1. Oktober 2015, dass S daran zum Zwecke der Fortbildung teilnimmt.
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