Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. April 2018
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Vater eines im Juli 1993 geborenen Sohnes (S), der im Juli 2012 das Abitur bestanden und im Januar 2016 eine Ausbildung zum Bankkaufmann erfolgreich abgeschlossen hat und seitdem bei einer Bank mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 31,5 Stunden als Junior-Firmenkundenberater beschäftigt ist. Sein Nettoverdienst beträgt monatlich etwa 1.400 €.
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