Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 16. August 2018 15 K 877/18 Kg insoweit aufgehoben, als das Finanzgericht die Familienkasse verpflichtet hat, Kindergeld ab Januar 2016 festzusetzen.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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