FG Sachsen-Anhalt, vom 10.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 951/12
Kindergeldberechtigung eines verheirateten Kindes
BFH, Urteil vom 03.07.2014 - Aktenzeichen III R 46/13
DRsp Nr. 2014/16900
Kindergeldberechtigung eines verheirateten Kindes
1. Die Verheiratung eines Kindes steht seiner Berücksichtigung nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2EStG nicht entgegen (BFH - III R 22/13 - 17.10.2013), weil hierfür keine typische Unterhaltssituation vorausgesetzt wird.2. Der Unterhaltsanspruch eines verheirateten Kindes gegen seinen Ehegatten ist für den Anspruch auf Kindergeld ohne Belang.3. Entsprechendes gilt für den Unterhaltsanspruch einer nicht verheirateten Tochter, für die Kindergeld begehrt wird, gegen den Vater ihres Kindes nach § 1615l BGB. Die Bezüge, die aufgrund eines derartigen Anspruchs einer nicht behinderten Tochter zufließen, bleiben nach der ab dem Jahr 2012 geltenden Rechtslage außer Betracht.