Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2018 7 K 123/18 Kg insoweit aufgehoben, als der Klage hinsichtlich des Kindergeldanspruchs für den Zeitraum August 2013 bis Juni 2016 stattgegeben wurde.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|