I. Die am ... Mai 1978 geborene Tochter des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) absolvierte nach Beendigung der Schule bis zum 31. August 2000 ein unbezahltes Praktikum in einem ...studio. Während dieser Zeit bewohnte sie eine eigene Wohnung. Kindergeld erhielt bis einschließlich August 2000 die Ehefrau des Klägers, von der er seit 1990 geschieden war und die im November 2000 starb.
Im Zeitraum vom 28. August 2000 bis zum 28. Februar 2001 war die Tochter aufgrund eines Arbeitsvertrags als telefonische Sachbearbeiterin in einem Callcenter tätig. Ab dem 1. August 2001 wurde sie zur Mediengestalterin ausgebildet. Ab diesem Zeitpunkt erhielt der Kläger Kindergeld.
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