FG Köln - Urteil vom 07.06.2006
10 K 4692/05
Normen:
EStG § 70 Abs. 4 ;

Kindergeldfestsetzung; Korrektur

FG Köln, Urteil vom 07.06.2006 - Aktenzeichen 10 K 4692/05

DRsp Nr. 2006/22958

Kindergeldfestsetzung; Korrektur

Im Rahmen der Kindergeldfestsetzung eröffnet § 70 Abs. 4 EStG stets eine Berichtigungsmöglichkeit, soweit die abschließende Überprüfung nach Ablauf des Jahres ein Unter- oder Überschreiten des Grenzbetrages abweichend von der Prognoseentscheidung ergibt. Dies gilt auch dann, wenn die Korrektur auf einer geänderten Rechtsauffassung beruht.

Normenkette:

EStG § 70 Abs. 4 ;

Tatbestand: