FG Hamburg - Urteil vom 05.08.2008
3 K 117/07
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2010, 1052

Kindergeldrecht: Kind mit Drogenproblematik

FG Hamburg, Urteil vom 05.08.2008 - Aktenzeichen 3 K 117/07

DRsp Nr. 2008/18992

Kindergeldrecht: Kind mit Drogenproblematik

Zur Frage, wann ein Kind mit Drogenproblematik als Behinderter im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG einen Kindergeldanspruch begründet

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt Kindergeld für ihren Sohn A. Die Beteiligten streiten darüber, welche Folgen die bei ihm vorliegende Drogenproblematik für den Kindergeldanspruch der Klägerin hat.

I.

Der Sohn der Klägerin wurde am ... 1986 geboren. Sein Vater, der Ehemann der Klägerin, verstarb im Alter von 68 Jahren, als der Sohn 12 Jahre alt war. Der Vater war als Angestellter unter der privatrechtlichen Vereinbarung der Geltung des Beamtenrechts tätig gewesen. Solange der Sohn Waisengeld von der Beklagten erhält, ist er ihr gegenüber auch beihilfeberechtigt.