FG Hamburg - Urteil vom 07.09.2007
3 K 49/07
Normen:
EStG § 62 ; EStG § 63 ; AO § 8 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 309
EFG 2008, 553

Kindergeldrecht: Verlust des inländischen Wohnsitzes

FG Hamburg, Urteil vom 07.09.2007 - Aktenzeichen 3 K 49/07

DRsp Nr. 2007/23665

Kindergeldrecht: Verlust des inländischen Wohnsitzes

Verbleibt ein Grundschulkind zusammen mit seiner Mutter und seinen Geschwistern nach einem Urlaub für knapp zwei Jahre im Heimatland der Eltern und kommt es während dieser Zeit nur während der dortigen Schulferien für wenige Wochen ins Inland, so hat es auch dann grundsätzlich keine inländischen Wohnsitz mehr, wenn die Familie ihre Inlandswohnung nicht aufgegeben hat, der Vater im Inland seiner Berufstätigkeit nachgeht und der Verbleib im Heimatland nicht geplant gewesen ist, sondern sich erst aufgrund der eintretenden Pflegebedürftigkeit der Großmutter ergeben hat.

Normenkette:

EStG § 62 ; EStG § 63 ; AO § 8 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung und Kindergeldrückforderung.

I.

1. Der Kläger und seine Ehefrau stammen aus Mazedonien und haben zusammen drei Kinder, die 1995, 1997 und 2000 geboren wurden. Der Kläger arbeitet selbständig im Baugewerbe und zwar auf wechselnden Baustellen im gesamten Bundesgebiet.

Die Familie wohnte in Hamburg in einer Mietwohnung und der Kläger erhielt Kindergeld. Das Mietverhältnis besteht über den Tag der mündlichen Verhandlung fort.

2. Nachdem das Schuljahr 2002/2003 geendet hatte, fuhr die Familie nach Mazedonien in den Heimatort des Klägers, in dem auch seine Mutter lebt.